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   BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86   

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https://dejure.org/1987,22769
BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86 (https://dejure.org/1987,22769)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1987 - 11a RA 8/86 (https://dejure.org/1987,22769)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 11a RA 8/86 (https://dejure.org/1987,22769)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 40/82

    Ausbildungsausfallzeit - Gesetzesänderung

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Vorliegend kann zwar angenommen werden, daß der Kläger, da er den Anspruch auf Umbuchung bzw. Rückzahlung von Beiträgen nicht mehr verfolgt, eine zulässige Amtshandlung verlangt (s hierzu BSGE 55, 261 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27; SozR 1200 § 14 Nr. 21; SozR 1200 § 13 Nr. 2).

    Die Folgen seines Handelns bzw. Unterlassens dem Verantwortungsbereich der Beklagten zuzuschieben, hieße die Anforderungen an die Beratungs- und Auskunftspflicht überspannen (s. hierzu den Senat in SozR 1200 § 13 Nr. 2 S. 4).

  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Vorliegend kann zwar angenommen werden, daß der Kläger, da er den Anspruch auf Umbuchung bzw. Rückzahlung von Beiträgen nicht mehr verfolgt, eine zulässige Amtshandlung verlangt (s hierzu BSGE 55, 261 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27; SozR 1200 § 14 Nr. 21; SozR 1200 § 13 Nr. 2).
  • BSG, 21.12.1971 - GS 6/71

    Entstehung eines Anspruches auf Witwenrentenabfindung bei Auslandsberührung -

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Nach dem Territorialitätsprinzip, wie es die Rechtsprechung entwickelt hat (BSGE 7, 257, 263; 17, 173, 177; 22, 32; 33, 280, 285; 53, 150, 152), ist, soweit für die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung oder Tätigkeit vorausgesetzt wird, in aller Regel nur eine solche maßgebend, die im eigenen Staatsgebiet ausgeübt wird.
  • BSG, 09.03.1982 - 3 RK 64/80

    Kostenerstattung von der Krankenkasse; Selbsttragung der Kosten; Beschäftigung im

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Nach dem Territorialitätsprinzip, wie es die Rechtsprechung entwickelt hat (BSGE 7, 257, 263; 17, 173, 177; 22, 32; 33, 280, 285; 53, 150, 152), ist, soweit für die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung oder Tätigkeit vorausgesetzt wird, in aller Regel nur eine solche maßgebend, die im eigenen Staatsgebiet ausgeübt wird.
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Nach dem Territorialitätsprinzip, wie es die Rechtsprechung entwickelt hat (BSGE 7, 257, 263; 17, 173, 177; 22, 32; 33, 280, 285; 53, 150, 152), ist, soweit für die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung oder Tätigkeit vorausgesetzt wird, in aller Regel nur eine solche maßgebend, die im eigenen Staatsgebiet ausgeübt wird.
  • BSG, 15.10.1985 - 11a RA 39/84

    Amtshandlung - Herstellungsanspruch - Beamtenrecht

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Vorliegend kann zwar angenommen werden, daß der Kläger, da er den Anspruch auf Umbuchung bzw. Rückzahlung von Beiträgen nicht mehr verfolgt, eine zulässige Amtshandlung verlangt (s hierzu BSGE 55, 261 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27; SozR 1200 § 14 Nr. 21; SozR 1200 § 13 Nr. 2).
  • BSG, 26.06.1958 - 2 RU 135/55
    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Nach dem Territorialitätsprinzip, wie es die Rechtsprechung entwickelt hat (BSGE 7, 257, 263; 17, 173, 177; 22, 32; 33, 280, 285; 53, 150, 152), ist, soweit für die Versicherungspflicht bzw. Versicherungsberechtigung eine Beschäftigung oder Tätigkeit vorausgesetzt wird, in aller Regel nur eine solche maßgebend, die im eigenen Staatsgebiet ausgeübt wird.
  • BSG, 21.04.1982 - 4 RJ 157/80

    Richtigkeit eines Versicherungsverlaufs; Feststellungsklage; Vollständigkeit

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Wie der Senat bereits entschieden hat (SozR 1500 § 55 Nr. 25 m.N.), erfaßt die Vorschrift auch die Feststellung, ob bestimmte freiwillige Beiträge bei der Halbbelegung für Ausfallzeiten den Pflichtbeiträgen gleichstehen (hier nach Art. 2 § 54a Abs. 2 AnVNG ); diese - weite - Auslegung trägt dem Bedürfnis nach verbindlichen Vorabklärungen vor späteren Rentenfeststellungen Rechnung (zur Feststellungsklage wegen der Beanstandung speziell eines Versicherungsverlaufes s. noch SozR 1500 § 55 Nr. 19).
  • BSG, 25.10.1984 - 11 RA 59/83

    Beitragsentrichtung - Rentenversicherungspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Wie der Senat bereits entschieden hat (SozR 1500 § 55 Nr. 25 m.N.), erfaßt die Vorschrift auch die Feststellung, ob bestimmte freiwillige Beiträge bei der Halbbelegung für Ausfallzeiten den Pflichtbeiträgen gleichstehen (hier nach Art. 2 § 54a Abs. 2 AnVNG ); diese - weite - Auslegung trägt dem Bedürfnis nach verbindlichen Vorabklärungen vor späteren Rentenfeststellungen Rechnung (zur Feststellungsklage wegen der Beanstandung speziell eines Versicherungsverlaufes s. noch SozR 1500 § 55 Nr. 19).
  • BSG, 28.04.1983 - 12 RK 51/81

    Gleichstellung von freiwilligen Beiträgen - Versicherungspflicht - Befreiung

    Auszug aus BSG, 29.10.1987 - 11a RA 8/86
    Eine dahingehende Einschränkung ist, wie der 12. Senat des BSG am 28. April 1983 entschieden hat (SozR 5755 Art. 2 § 54a Nr. 3), in Absatz 2 der Vorschrift zwar nicht unmittelbar zum Ausdruck gekommen, sie ergibt sich indes aus dem Zusammenhang des Absatzes 2 mit dem Absatz 1.
  • BSG, 08.10.1992 - 13 RJ 47/91

    Berücksichtigung einer weiteren Kindererziehungszeit für die Erziehung eines

    Folglich entfällt für die Klage gegen den Vormerkungsbescheid nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn im Rentenbescheid die Leistung unter ausdrücklicher Außerachtlassung des im Verfahren geltend gemachten Anspruchs (hier Anerkennung einer Erziehungszeit) berechnet wurde (vgl BSGE 42, 159, 160; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1987 - 11a RA 8/86 -).
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